- Gegenstand des Vertrages
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über Leistungen der bork.media – Thomas Borkowski, nachfolgend in Kurzform „bork.media“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie von bork.media vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen bork.media und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- bork.media erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Kommunikation, Werbung, Marketing und Software-Entwicklung. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Auftragsunterlagen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von bork.media.
- Grundlage für die Leistungen von bork.media und Vertragsbestandteil sind die schriftlichen Auftragsunterlagen zum jeweiligen Projekt. Wird der Auftrag bzw. das Briefing mündlich erteilt, so wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
- Die Angebote von bork.media sind freibleibend und unverbindlich bis zum schriftlichen Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von bork.media zustande.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat bork.media alle für die Durchführung der Leistungen benötigten Daten, Unterlagen und technischen Spezifikationen vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu erbringen. Durch unzureichende Pflichterfüllung verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden. Der Kunde nennt bork.media zu Beginn der Vertragsabwicklung einen Ansprechpartner, der dafür Sorge trägt, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten während der gesamten Projektlaufzeit nachkommt.
- Kommt der Kunde wesentlichen Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag nicht im Rahmen des vereinbarten Zeitraums nach, so kommt dieser dadurch in Verzug. In diesem Fall wird bork.media von der Leistungsverpflichtung frei, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen der Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. bork.media hat in diesem Fall unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm zur Erfüllung des Vertragszwecks gelieferten Informationen, Daten, Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt bork.media insoweit von sämtlichen in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
- Sofern der Kunde Inhalte liefert, die in die Leistungen von bork.media integriert werden sollen, erfolgt die Bereitstellung der Inhalte in elektronisch verwertbarer Form. Sofern die Vorlagen in anderen Dateiformaten als von bork.media vorab mitgeteilt geliefert werden, sind etwaige Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gilt auch dann als zwischen den Parteien vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist. In jedem Fall werden dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten Nutzungsrechte nach Maßgabe des im Auftrag vereinbarten Umfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich) eingeräumt.
- Sofern an den im Rahmen des Projektvertrages oder Auftrages erbrachten Leistungen von bork.media Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte hieran – sofern nach deutschem Recht möglich – mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist, eingeräumt.
- Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen, werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede gegen zusätzliche angemessene Vergütung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei bork.media.
- Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von bork.media und ist gesondert zu honorieren.
- Die Leistungsergebnisse von bork.media dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, bedarf der Zustimmung von bork.media.
- Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.1, 3.2, 3.3, 3.4 oder 3.5 steht bork.media unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche ein angemessenes (branchenübliches) Honorar als fiktive Lizenz zu.
- Über den Umfang der Nutzung steht bork.media ein Auskunftsanspruch zu.
- Sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes bestimmt ist, werden die Nutzungsrechte als nicht ausschließliche Lizenzen eingeräumt. Dies gilt insbesondere bei Software-Verträgen.
- Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für von bork.media gelieferter oder verwendeter FremdlizenzSoftware an und verpflichtet sich auf Aufforderung von bork.media zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen zur Erfüllung des Vertragszwecks. Eine Haftung für Fremdlizenz-Software übernimmt bork.media nicht, sofern der Kunde vorab über die Verwendung der Fremdlizenz-Software von bork.media informiert worden ist und der Verwendung nicht widersprochen hat.
- Leistungen Dritter
- bork.media ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung einschließlich etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse sind vom Kunden zu tragen bzw. bork.media zu erstatten, wenn diese die Kosten verauslagt hat bzw. wenn die Kosten so im Angebot ausgewiesen sind.
- Vergütung
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, außer es ist anders schriftlich festgehalten.
- Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat, so kann bork.media dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von bork.media verfügbar sein. Ebenfalls ist bork.media zur Geltendmachung von Vorschüssen berechtigt, sofern dieses zur Deckung ihres Aufwandes notwendig ist.
- Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen von Aufträgen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Umfang, werden bork.media alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt sowie die etwaigen zusätzlichen Leistungen von bork.media über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus erstattet (Nachhonorierung). In einem solchen Fall wird bork.media den Kunden vorab darüber informieren. Die Höhe der Nachhonorierung bemisst sich an der vertraglichen Vergütung.
- Gewährleistung und Haftung
- bork.media haftet für Schäden des Kunden, wenn eine Hauptleistungspflicht oder eine sonstige wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt, in allen übrigen Fällen nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
- Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von bork.media erarbeiteten und im Auftrag des Kunden durchgeführten Werbemaßnahmen und sonstigen Leistungsergebnisse trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder öffentlichrechtlichen Normen verstoßen. Der Kunde hält bork.media insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
- bork.media haftet nicht für die Inhalte der Werbemaßnahmen, insbesondere in der Werbung enthaltene Sachaussagen und auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Ergebnisse.
- Geheimhaltung
- bork.media ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die bork.media aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von bork.media oder im Auftrag von bork.media handelnden Personen zugehenden und bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unvermindert fort. Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung lösen eine angemessene Vertragsstrafe aus, die gegebenenfalls der Höhe nach gerichtlich festgesetzt werden kann.
- Kennzeichnung und Werbung
- bork.media darf die von ihr erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und für eigene Werbung auf ihre im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen hinweisen. Ebenso darf bork.media den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese (auch im Internet) veröffentlichen. Ferner darf bork.media Hyperlinks zu den von ihnen erstellten InternetSeiten des Kunden in den eigenen Internet-Auftritt integrieren. bork.media ist auch berechtigt, Reproduktionen von den durch bork.media erstellten Druckvorlagen in die eigenen Online- und OfflineWerbemittel zu integrieren.
- Der Kunde räumt bork.media zum Zwecke der Eigendarstellung in allen Medien die Nutzungsrechte an etwaigen Kennzeichen wie bspw. Marken oder urheberrechtlichen Werken wie Texte, Bilder, Logos etc. ein.
- Die Rechte nach 7.1 und 7.2 gelten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses unvermindert weiter fort, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden hierfür nicht zu.
- Eigentumsrecht und Eigentumsvorbehalt
- bork.media behält das Eigentumsrecht an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten, Negativen, Vorlagen, Modellen, Entwurfsoriginalen, Software und ähnlichen Leistungsergebnissen. Der Kunde erwirbt jedoch ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Der Kunde hat Originale nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen von bork.media auf seine Rechnung zurückzusenden.
- Erfolgt die Übergabe nach dem Vertragszweck zur Übereignung (bspw. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bork.media.
- Vertragsdauer, Kündigungsfristen
- Der jeweilige Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft oder auch der Bestätigung des Angebots. Er wird für die im Vertrag oder in den Auftragsunterlagen genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag keine Vertragslaufzeit angegeben, so endet der Vertrag nach Beendigung des Auftrages bzw. Lieferung der Leistungsergebnisse oder Endabnahme. Die Vergütungsansprüche richten sich nach Ziffer 5 dieser Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
- Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.